Habe ich ⏩ zuletzt anhand der tatsächlichen durchschnittlichen Wohnungsgrößen in Deutschland überlegt, wie viel Wohnraum ich bei der wechselnder Personenzahl in unserem Patchwork-Haushalt bräuchte, möchte ich nun wissen, was der Gesetzgeber glaubt, wie viel Platz mir zustehen würde.

Ich hatte ⏩ vorher unsere damalige, anteilige Nutzung in verschiedenen Familienkonstellationen mit den durchschnittlichen Wohnflächen gewichtet: 20 Prozent Leerstand, 30 Prozent Single-Haushalt, 30 Prozent alleinerziehend mit zwei Kindern und 20 Prozent Familie mit zwei Kindern. Danach wäre die durchschnittliche Wohnung für unsere damaligen Bedürfnisse 71 Quadratmeter groß.

Was meint der Gesetzgeber, was mir zustände, wenn ich auf Untersützung angewiesen wäre. ⏩ Hartz IV – wenn ich es richtig verstanden habe – setzt keine Wohnflächen, sondern Bruttokaltmieten für ‚angemessenen Wohnraum‘ fest: „Bei der Angabe der angemessenen Aufwendungen bei Hartz IV ist die Wohnungsgröße bei einer Person (oder auch mehreren) nicht entscheidend. Es kommt vielmehr auf die Bruttokaltmiete an. Zu diesem Zweck gelten Richtwerte, die sich vom jeweiligen Mietspiegel der Region ableiten lassen.“ (⏩ Quelle) Das wird bekanntlich nach Land und Stadt erheblich variieren.

Grob übertragen bedeutet dies, alleinstehend könnte ich auf bis zu 50 Quadratmeter hoffen, zu dritt dürften mir nicht mehr als 75 Quadratmeter bewohnen und zu viert nicht mehr als 85 Quadratmeter. Gewichte diese Werte wieder mit Zeitanteilen, der damaligen Familenkonstellationen, dürfte unsere Wohnung nicht größer als 55 Quadratmeter sein.

Das wäre definitiv eng an den Tagen, wenn wir zu viert in der Wohnung sind und zeigt wieder, dass Bedürftigkeit und Patchwork eine denkbar ungünstige Konstellation sind.

Natürlich wäre das so nie gelaufen: Formal sind die Kinder gemäß des altbackenen Residenzmodells bei ihrer Mutter gemeldet und da meine Partnerin und ich nicht verheirat sind, würden mir ohnehin nur maximal 50 Quadratmeter zustehen, in denen ich mich dann hätte mit allen Bedürfnisssen und Sonderlocken irgendwie organisieren müssen.

(Sozial-) Gesetzgebung kann eben nicht allen individuellen Situationen gerecht werden, geht aber meilenweit an der sozialen Realität vorbei, in der mindestens jede zweite Familien irgendwie neu zusammengesetzt ist.

Wie viel Wohnraum wem zusteht war schon immer Thema: Vor zehn Jahren wollte die Regierung den ⏩ Anspruch auf Wohnraum einer Person auf 25 Quadratmeter herabsetzen. Im Zuge der damaligen Diskussion verweist Florian Rötzer auf den CIAM Kongress von 1929: „Ein Vorschlag für eine bezahlbare Kleinstwohnung bestand etwa darin, dass eine solche Wohnung für einen ‚Fabrikarbeiter‘ 38 Quadratmeter Grund- bzw. 30,3 Quadratmeter Wohnfläche (Wohnzimmer mit kleiner Küche 14,5, kleines Zimmer 8 und Schlafzimmer 8 Quadratmeter) in einem Flachbau mit Garten betragen könnte.“ (⏩ Quelle)

Walter Gropius habe Wohnungen mit beweglichen Wänden vorgeschlagen – etwas, was mich persönlich interessiert hätte.

Ich glaube, es ist schwer festzulegen, wer anrecht auf wie viel Lebensraum hat. Meine Studentenbutze in Berlin war keine neun Quadratmeter groß und mit Röhrenfernseher, Stereo-Anlage, Computer mit Röhrenmonitor etc. schon super vollstopft. Heute wäre es mit Sitzsack und iPad hingegen luftig in einem solchen Raum. War es vor ein paar Jahren hipp zu expandieren, so ist es inzwischen ein Statement sich zu minimalisieren und sich in sein Tiny-House zurückzuziehen. Als neuer persönlicher Freiraum scheint das Smartphone völlig auszureichen.

Teil 1 lesen: ⏩Wohnen wird öffentlich

Teil 2 lesen: ⏩ Wie viel Wohnraum brauche ich?

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